Barrierefreie Website: Was das neue Gesetz für Ihren Betrieb bedeutet (und wann es Sie nicht betrifft)
Seit Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), und seither ist ein Thema für viele Betriebe präsent, bei dem vorher kaum jemand an die eigene Website gedacht hat: Barrierefreiheit. Ein gutes Jahr später fragen sich noch immer viele Unternehmer, ob sie handeln müssen. Hier die wichtigsten Punkte in Klartext.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Ob und wie das Gesetz auf Ihren konkreten Fall zutrifft, klären Sie im Zweifel mit fachkundiger Beratung.
Was das Barrierefreiheitsgesetz verlangt
Das Gesetz setzt eine EU-Vorgabe um und soll dafür sorgen, dass bestimmte digitale Angebote für alle Menschen nutzbar sind, auch für Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen. Für Websites bedeutet das vor allem: ausreichende Kontraste, Bedienbarkeit per Tastatur, sinnvolle Alternativtexte für Bilder und eine klare, verständliche Struktur. Der rechtlich maßgebliche Standard ist die Norm EN 301 549, die sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) auf Stufe AA orientiert.
Wen es betrifft, und wen nicht
Die Pflicht zielt vor allem auf Angebote, die sich an Verbraucher richten, etwa Onlineshops oder digitale Buchungen. Wichtig für viele kleine Betriebe: Kleinstunternehmen, die ausschließlich Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen, gemeint sind Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Auch reine Geschäftskunden-Angebote (B2B) fallen in der Regel nicht unter die Pflicht. Ob Sie betroffen sind, hängt also von Größe und Art Ihres Angebots ab.
Warum sich Barrierefreiheit auch ohne Pflicht lohnt
Selbst wenn Sie nicht verpflichtet sind, spricht viel dafür. Laut Statistik Austria ist fast jeder fünfte Mensch in Österreich dauerhaft im Alltag gesundheitlich eingeschränkt. Dazu kommen ältere Menschen und ganz alltägliche Situationen, grelles Sonnenlicht am Display, eine Hand am Einkaufswagen, eine wacklige Verbindung. Eine barrierefreie Seite erreicht schlicht mehr Menschen. Und sie ist meist auch besser auffindbar, weil ein sauberer, klar strukturierter Aufbau auch Suchmaschinen hilft.
Barrierefrei heißt vor allem eins: mehr Menschen können Sie nutzen.
Was eine barrierefreie Seite ausmacht
Im Kern sind es vier Dinge: gut lesbare Schriften mit ausreichendem Kontrast, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, Alternativtexte für Bilder und eine logische, klar gegliederte Struktur. Vieles davon verbessert die Seite für alle Besucher, nicht nur für jene mit Einschränkungen.
Gut zu wissen
Häufige Fragen
Bin ich als kleiner Dienstleister vom Gesetz betroffen?
Häufig nicht, Kleinstunternehmen mit reiner Dienstleistung sind in der Regel ausgenommen. Sicherheit gibt nur die Prüfung Ihres konkreten Falls.
Was passiert, wenn man die Pflicht ignoriert?
Für betroffene Anbieter drohen Beanstandungen und Verwaltungsstrafen, die nach Unternehmensgröße gestaffelt sind. Deshalb lohnt es sich, früh zu klären, ob Sie betroffen sind.
Lohnt sich Barrierefreiheit auch freiwillig?
Ja, mehr erreichbare Kunden, bessere Auffindbarkeit und eine Seite, die für alle angenehmer ist.
So machen wir das für Sie
Im kostenlosen 48h Online-Check sehen Sie, wo Ihre Website in Sachen Barrierefreiheit heute steht, gemessen und nicht geschätzt. Ob das Gesetz Ihren Betrieb erfasst, entscheidet sich an Mitarbeiterzahl und Umsatz und nicht an der Website — das beurteilen wir nicht für Sie. Was wir zeigen können, ist der Stand Ihrer Seite.
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