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Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 26.08.2026

Angestrebter StandardWCAG 2.2 AAZuletzt geprüft26.08.2026GrundlageSelbstbewertung

Unser Anspruch

StandfestDigital möchte, dass diese Website von möglichst vielen Menschen genutzt werden kann, unabhängig von körperlichen Einschränkungen, vom verwendeten Gerät oder von der jeweiligen Situation.

Stand der Umsetzung

Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA. Maßgeblich ist in Österreich und der EU derzeit die harmonisierte Norm EN 301 549 in der Fassung V3.2.1, die auf WCAG 2.1 AA aufsetzt. Die überarbeitete Fassung, die WCAG 2.2 einbezieht, ist für Oktober 2026 zur Nennung im Amtsblatt der EU angekündigt; wir haben uns bewusst schon an der neueren Fassung ausgerichtet.

Diese Vorgaben setzen wir nach bestem Wissen um, insbesondere durch:

  • eine klare Überschriften- und Seitenstruktur mit echten HTML-Bereichen,
  • durchgängige Bedienbarkeit per Tastatur und einen sichtbaren Fokus,
  • ausreichende Farbkontraste für Texte und Bedienelemente,
  • Vergrößerung der Schrift bis 200 % ohne Funktionsverlust,
  • aussagekräftige Alternativtexte für inhaltlich relevante Bilder,
  • Berücksichtigung der Einstellung für reduzierte Bewegung.

Wir verzichten bewusst auf nachträgliche „Barrierefreiheits-Overlays" oder Zusatz-Widgets und lösen Barrierefreiheit direkt im Aufbau der Seite.

Wie wir das geprüft haben

Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung. Zuletzt geprüft haben wir am 26.08.2026, und zwar alle 18 Seiten dieser Website, jede in zwei Bildschirmbreiten (375 und 1440 Pixel) mit einem automatischen Prüfwerkzeug. Dabei ist kein Verstoß gegen die geprüften Erfolgskriterien offen geblieben.

Dazu kamen eigene Messungen: alle Seiten bei 320 Pixel Breite daraufhin, ob sich etwas nur mit waagrechtem Scrollen lesen lässt, sowie 479 bedienbare Elemente daraufhin, ob der Tastaturfokus sichtbar ist und ob ihn die mitlaufende Navigationsleiste verdeckt, wenn man mitten auf der Seite steht.

Ein automatisches Werkzeug kann nicht alles beurteilen, und wir halten fest, was es offen lässt. Kontraste von Text vor Bildern oder Farbverläufen kann es nicht entscheiden. Erzeugte Inhalte wie die Ziffern eines Inhaltsverzeichnisses prüft es überhaupt nicht. An genau so einer Stelle lag ein zu schwacher Kontrast, den wir nur von Hand gefunden haben. Bei Tabellen mit Gruppenzeilen, etwa dem Leistungsvergleich unter „Pakete & Preise", enthält es sich ebenfalls. Diese Stellen sehen wir uns selbst an. Eine Prüfung durch eine externe Stelle oder durch Menschen mit Behinderungen hat bisher nicht stattgefunden.

Warum wir das freiwillig tun

Nach unserer Einschätzung unterliegt diese Website nicht den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG). Dafür sprechen zwei Gründe: Über diese Website kommt kein Vertrag zustande, sie informiert und stellt Kontaktwege bereit. Dazu sind wir ein Kleinstunternehmen im Sinne des Gesetzes, also weniger als zehn Personen bei höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme; für Dienstleistungen solcher Unternehmen sieht das Gesetz eine Ausnahme vor.

Wir setzen Barrierefreiheit dennoch um, weil sie zu unserem Qualitätsanspruch gehört und mehr Menschen erreicht. Ob das Gesetz einen anderen Betrieb erfasst, entscheidet sich an dessen Mitarbeiterzahl, Umsatz und Art der Dienstleistung, nicht an der Website.

Bekannte Einschränkungen

Dieser Punkt ist uns bekannt und noch nicht behoben:

  • Eingebundene Inhalte Dritter und ältere Dokumente können noch nicht vollständig barrierefrei sein.

Zwei Punkte, die hier bis zum 25.08.2026 standen, sind erledigt. Auf der Seite „Pakete & Preise" lief der Monatsrechner bei 320 Pixel Breite über den Rand hinaus, das ist behoben. Das Video auf der Startseite läuft weiterhin ohne Ton, hat inzwischen aber eine Beschreibung, eine Schaltfläche zum Anhalten und daneben einen Text, der dasselbe sagt.

Wir melden hier, sobald sich etwas ändert.

Ihr Feedback

Wenn Ihnen eine Barriere auffällt oder Sie einen Inhalt in einer anderen Form benötigen, sagen Sie uns bitte Bescheid. Wir bemühen uns um eine rasche Rückmeldung.

Durchsetzungsverfahren

Für Beschwerden zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, die unter das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) fallen, ist in Österreich das Sozialministeriumservice zuständig (sozialministeriumservice.at). Unsere Website unterliegt dieser Verpflichtung derzeit nicht (siehe „Warum wir das freiwillig tun"). Wenn Sie auf eine Barriere stoßen, wenden Sie sich bitte zuerst an uns, wir kümmern uns darum.

Stand dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 24.06.2026 erstellt und zuletzt am 26.08.2026 aktualisiert. Bei Änderungen der Website passen wir sie erneut an. Sobald die überarbeitete Fassung der EN 301 549 im Amtsblatt der EU genannt ist, prüfen wir unsere Seiten erneut und aktualisieren diese Angaben.